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Internes Kontrollsystem

Unterschiedliche Gesetzte und Richtlinien in Deutschland (BilMoG), Schweiz (OR728a) und Österreich (URÄG) verpflichten kapitalmarkt- (und zunehmend auch nicht-kapitalmarkt) orientierte Unternehmen, ein existierendes bzw. wirksames Internes Kontrollsystem aufzubauen, insbesondere im Finanz- und Rechnungswesen.

Einen Anhaltspunkt für das Verständnis des Internen Kontrollsystems liefert die Definition des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Prüfungsstandard 260. Danach werden unter einem Internen Kontrollsystem die von der Unternehmensleitung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die Umsetzung der Managemententscheidungen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Kontrollen sollen dabei einerseits die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlern in den Arbeitsabläufen vermindern (präventive Kontrollen, z.B. Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip, oder Zugriffsbeschränkungen) sowie andererseits aufgetretene Fehler aufdecken (aufdeckende Kontrollen, z.B. Managementkontrollen, Soll-Ist-Vergleiche und Performanceberechnungen).

Das international anerkannte COSO Framework bietet für jedes Internes Kontrollsystem ein Konzept, um über die nachfolgenden Komponenten, wie das Kontrollumfeld, die Risikobeurteilung, die Informations- und Kommunikationsstruktur sowie die Überwachung, ein unternehmensspezifisches System aufzubauen.

BWise unterstützt Sie beim Aufbau eines solchen IKS, zum Beispiel bei der Erstellung der Dokumentation (Import der verfügbaren Risiko- und Kontrollmatrices). Darüber hinaus können Sie Ihre Prozessabläufe inkl. Arbeitsanweisungen und detaillierte Kontrollbeschreibungen in der Software abbilden.

In der Software gibt es verschiedene Modelle, worüber Sie die Existenz oder Wirksamkeit Ihres IKS nachweisen können. Es geht dabei z.B. um eine workflowgesteuerte Kontrolldurchführung, Prüfung der Existenz eines IKS über so genannte Maturitätsfragebögen oder das Testen der Wirksamkeit der individuellen Kontrollaktivitäten über eine Stichprobe. Selbstverständlich sind Maßnahmenverfolgung und flexible Berichterstattung auch Teil der Lösung.

Ein gut funktionierendes Internes Kontrollsystem hilft auch Ihrer Organisation, erfolgreicher im Tagesgeschäft zu werden und schließlich auf die Konformität mit der Gesetzgebung hinzuarbeiten.

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