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URÄG

Weltweit reagierten Gesetzgeber auf jüngst aufgetretene Finanzskandale von Unternehmen mit Erlassen zum Schutz der Anleger und zur Verbesserung der Transparenz in der Finanzberichterstattung. Kapitalmarkt- (und zunehmend auch nicht-kapitalmarkt) orientierte Unternehmen sind seither dazu verpflichtet, ein existierendes bzw. wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagement nachzuweisen.

In Europa liefert die sogenannte 8. EU Richtlinie (oder 'Abschlussprüfer-Richtlinie') Vorgaben für die Umsetzung in nationales Recht, wie z.B. OR728a/OR663b in der Schweiz oder BilMoG in Deutschland. Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) hat der Nationalrat die Umsetzung der 8. EU Richtlinie in österreichisches Recht verabschiedet.

Ähnlich zu Gesetzgebungen der europäischen Nachbarländer, verpflichtet das URÄG kapitalmarktorientierte Gesellschaften zur Darstellung der 'wichtigsten Merkmale des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess' im Lagebericht, sowie zur Erstellung eines Corporate Governance-Berichts. Darüber hinaus müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, große AGs und große, aufsichtsratpflichtige GmbHs mit mehr als EUR 192,5 Millionen Jahresumsatz oder mehr als EUR 96,25 Millionen Bilanzsumme einen gesonderten Prüfungsausschuss einrichten.

Die Software Suite von BWise für Governance, Risikomanagement und Compliance (GRC) bietet Unternehmen und Organisation integrierte Lösungen bei der Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen nach URÄG in Bezug auf Coprorate Governance, Risikomanagement und dem Aufbau und Nachweise eines Internen Kontrollsystems (IKS). Das international anerkannte COSO Framework bietet für jedes Unternehmen ein Konzept, um über die nachfolgenden Komponenten, wie das Kontrollumfeld, die Risikobeurteilung, die Informations- und Kommunikationsstruktur sowie die Überwachung, ein unternehmensspezifisches System aufzubauen. Neben der Sicherstellung der Compliance nach URÄG, ergeben sich darüber hinaus Kostenvorteile durch die Verschlankung und sinnvolle Zusammenführung von bereits im Unternehmen existierenden Complianceprozessen durch die Verwendung einer integrierten, workflowgestützten und revisionssicheren Datenbank.

Nicht zuletzt führt ein effizientes und nachweisbares Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem zu einer besseren Einstufung der Kreditwürdigkeit und kann somit über die Erfüllung des URÄG hinaus wahren Wettbewerbsvorteil generieren!

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